Kompetente, erfahrene Rechtsanwälte
Sie sind Arbeitnehmer oder Betriebsrat und auf der Suche nach einer erfahrenen Vertretung für ein Kündigungsschutzverfahren oder bei Interessenausgleich- und Sozialpanverhandlungen? Sie benötigen eine kompetente Vertretung bei erhaltener Kündigung oder dem Angebot eines Aufhebungsvertrages?
In diesen Fällen ist Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner die richtige Adresse. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt ausschließlich auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts. Langjährige Erfahrung und vertieftes Fachwissen garantieren unseren Mandanten stets einen lösungs- und erfolgsorientierten Rechtsbeistand.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Viele arbeitsrechtliche Konflikte können wir für Sie mit Verhandlungsgeschick und der richtigen Strategie auch ohne Gerichtsverhandlung klären.
Auch wenn es zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kommt, stehen wir Ihnen mit Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungskraft zur Seite. Durch unsere einzigartige Ausrichtung und regelmäßige Fortbildungen erreichen wir für Sie stets das bestmögliche Ergebnis.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine schnelle und zeitnahe Bearbeitung Ihres Falles. Im Arbeitsrecht gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Nach Zugang einer Kündigung muss zum Beispiel innerhalb von drei Wochen Klage eingereicht werden – ansonsten wird die Kündigung wirksam!
Deshalb bekommen Sie bei uns immer kurzfristig einen Termin. Kündigungsschutzklagen sind auch deutschlandweit online nach vorheriger Videokonferenz oder Telefonat möglich.
Kostenlose Kündigungsschutzberatung
Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und beraten Sie darüber, welcher Weg für Sie der Beste ist. Diese Erstberatung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist für Sie kostenlos!
Wir haben schon zahlreiche arbeitsrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet und erheben den Anspruch, die erfolgreichsten Kündigungsschutzverfahren sowie Interessenausgleich -und Sozialplanverhandlungen an allen unseren Standorten, Beratungsbüros und deutschlandweit zu führen.
Rechtswalt Tim Fink ist Mitglied des Ausschusses für Arbeitsrecht und Mitbestimmung. Darüber hinaus war er jahrelang als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht engagiert.