Arbeitnehmer
- Bei erhaltener Kündigung und erhaltenem Aufhebungsvertragsangebot ist die Erstberatung immer kostenlos. Bei Mandatierung rechnen wir nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Wir beantragen für Sie die Deckungszusage bei allen deutschen Rechtsschutzversicherungen. Sollten die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe gegeben sein, stellen wir für Sie auch den entsprechenden Antrag bei Gericht.
- In allen anderen arbeitsrechtlichen Themen betragen die Kosten 300 EUR netto/Stunde bei Beratung durch einen auf das jeweilige arbeitsrechtliche Themengebiet spezialisierten Rechtsanwalt und 400 EUR netto/Stunde bei Beratung durch einen Partner der Kanzlei. Kostenübernahmen von allen deutschen Rechtsschutzversicherungen werden stets von uns angestrebt und Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen werden auf den Stundenlohn selbstverständlich voll angerechnet.
- Hier eine Auswahl an Rechtsschutzversicherungen, welche wir empfehlen und mit denen wir seit langer Zeit gut zusammenarbeiten:
Betriebsrat
Für Betriebsräte bieten wir bei allen Belangen eine kostenlose Erstberatung an.
Sämtliche Kosten bei einer Mandatierung trägt ausnahmslos der Arbeitgeber, so dass für Betriebsräte keinerlei Kostenrisiko besteht. Zu den Details lesen Sie gerne folgenden Artikel: https://www.die-betriebsratskanzlei.com/2021/03/betriebsrat-beauftragung-eines-anwalts-mit-muster/