Artikel bewerten

Abfindung und ALG bei Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Besonders bei Krankheit kann ein solcher Vertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein.

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Die Initiative dafür kann von beiden Seiten ausgehen.

Beide Parteien müssen der Vereinbarung zustimmen. Diese Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bietet Flexibilität und kann individuelle Absprachen enthalten, die bei einer regulären Kündigung oft nicht möglich wären. Daher kann ein Aufhebungsvertrag gerade bei einer krankheitsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorteilhaft sein.

2. Gründe für einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

Ein Aufhebungsvertrag kann prinzipiell jederzeit und ohne besonderen Grund geschlossen werden. Das gilt auch bei/während einer Krankheit des Arbeitnehmers. Die folgenden Gründe sind also keine notwendige Voraussetzung, wohl aber häufig der Anlass, über einen Aufhebungsvertrag nachzudenken.

Besonders bei längeren oder schwerwiegenden Erkrankungen kann es für Arbeitnehmer sinnvoll sein, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, anstatt eine Kündigung abzuwarten oder selbst zu kündigen. Dies kann der Fall sein, wenn:

3. Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?

Ob ein Aufhebungsvertrag die beste Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab:

  • Hinsichtlich Flexibilität und Verhandlungsspielraum bietet ein Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders viele Möglichkeiten. Dabei können nicht nur Regelungen zum genauen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch zu einer Abfindung oder Freistellung getroffen werden.
  • Die Kündigung ist mit Blick auf den Beendigungszeitpunkt unflexibler, da Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Jedoch sind auch nach einer Kündigung im Rahmen eines Abwicklungsvertrags bzw. bei einem gerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzprozess individuelle Vereinbarungen möglich.

Das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld besteht sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag. Bei Vereinbarungen im gerichtlichen Vergleich ist es deutlich minimiert.

Arbeitnehmer sollten sorgfältig abwägen, welche Option in ihrer spezifischen Situation die besseren Vorteile bietet und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

4. Vorteile eines Aufhebungsvertrags wegen Krankheit

Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile bieten, insbesondere wenn er aufgrund einer Krankheit des Arbeitnehmers geschlossen wird:

Flexibilität und Schnelligkeit

Ein wesentlicher Vorteil eines Aufhebungsvertrags ist die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu beenden.

Beispiel: Dies ist besonders relevant, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann und eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ausgeschlossen ist. Durch die schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses können beide Parteien zügig Planungssicherheit erlangen.

Wohlwollendes Arbeitszeugnis

Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Krankheit das Unternehmen verlassen, ist ein gutes Arbeitszeugnis besonders wichtig, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu wahren. Über ein solches kann sich im Rahmen der Verhandlung des Aufhebungsvertrags geeinigt werden.

Abfindung

Auch im Falle einer eigenen Krankheit können Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oft eine Abfindung aushandeln. Diese finanzielle Entschädigung kann helfen, die Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Individuelle Vereinbarungen

In einem Aufhebungsvertrag können individuelle Regelungen getroffen werden, die auf die spezifischen Bedürfnisse des kranken Arbeitnehmers zugeschnitten sind. Dazu können Vereinbarungen zur Freistellung, zur Auszahlung von Resturlaub oder zur Fortzahlung von Gehältern während der Übergangszeit gehören.

Vermeidung psychischer Belastung

Für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, kann der Verbleib im Unternehmen trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Ein Aufhebungsvertrag kann hier eine einvernehmliche und stressfreie Lösung bieten, die den Arbeitnehmer von diesem Druck befreit und ihm ermöglicht, sich auf seine Genesung zu konzentrieren.

5. Nachteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags wegen Krankheit

Neben den Vorteilen gibt es auch einige Nachteile und Risiken, die Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit bedenken sollten. Diese können erhebliche Auswirkungen auf ihre finanzielle und rechtliche Situation haben:

Sperrzeit und Ruhezeit beim Arbeitslosengeld

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Sperrzeit und auch eine Ruhezeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Dies bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen. Die Gründe für die Verhängung einer Sperr- und Ruhezeit sind verschieden.

Anrechnung einer Abfindung aufs Krankengeld

Wird nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags inklusive Abfindung Krankengeld bezogen, so ist es wichtig, zwei Arten einer Abfindungszahlung zu unterscheiden:

  1. „Unechte“ Abfindung: Dabei handelt es sich um Zahlungen, die offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgelten, wie z. B. die Auszahlung von offenen Lohnforderungen, die Abgeltung von Resturlaub oder die Vergütung von Überstunden. Ein Aufhebungsvertrag mit einer solche Abfindungszahlung wird von den Krankenkassen wie eine Eigenkündigung eingestuft. Deshalb erfolgt eine Anrechnung auf das Krankengeld in Höhe der Abfindung.
  2. Hingegen ist eine „echte“ Abfindung kein Arbeitsentgelt. Somit erfolgt keine Anrechnung auf das Krankengeld, da die Abfindung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird und als eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu verstehen ist.

Verlust des Kündigungsschutzes

Mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag verzichtet der Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass es für den Arbeitnehmer schwierig wird, sich nachträglich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, besonders wenn der Arbeitnehmer sich im Nachhinein ungerecht behandelt fühlt.

Nur in Einzelfällen kann man dann noch den Aufhebungsvertrag rückgängig machen, insbesondere, wenn der Vertrag unter Druck unterschrieben wurde.

Keine gesetzliche Abfindung

Bei einem Aufhebungsvertrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Auch die Höhe der Abfindung muss individuell verhandelt werden und hängt stark vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers ab. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer möglicherweise eine geringere Abfindung erhalten als erhofft, was die finanzielle Absicherung in der Übergangsphase beeinträchtigen kann.

Keine Rückkehrmöglichkeit

Ein weiterer Nachteil eines zu voreilig geschlossenen Aufhebungsvertrags ist, dass er endgültig ist. Einmal abgeschlossen, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, ins Unternehmen zurückzukehren. Arbeitnehmer sollten sich also gut überlegen, ob ein ihnen vorgelegter Aufhebungsvertrag in ihrem Fall wirklich die individuell beste Lösung ist.

Beispiel: Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers A verbessert sich kurz nach Abschluss des Aufhebungsvertrags unerwartet und er wird wieder arbeitsfähig. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann in solchen Fällen bedauerlich sein, da die Rückkehr zum alten Arbeitgeber oft ausgeschlossen ist.

6. Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, weil die Agentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag in der Regel als freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wertet und dies als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit betrachtet.

Die Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen – während dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Dies kann für betroffene Arbeitnehmer zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, insbesondere wenn keine Rücklagen vorhanden sind.

Eine Sperrzeit kann aber vermieden werden, wenn ein wichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit ohnehin eine Kündigung droht.

In diesem Fall verhängt die Arbeitsagentur keine Sperrzeit, wenn:

  • dadurch die Kündigungsfrist nicht umgangen wird
  • der Arbeitnehmer nicht unkündbar ist (z. B. als Betriebsratsmitglied oder Schwerbehinderter)
  • und die Abfindung maximal 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt.

Bei einer höheren Abfindung wird die Rechtmäßigkeit der drohenden Kündigung im Einzelfall geprüft. Aufgrund der schwierigen Einzelfallbeurteilung ist in diesem Fall eine kompetente anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, können Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur im Vorfeld prüfen lassen, ob die individuellen gesundheitlichen Gründe in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag zu einer Sperre führen oder nicht.

Ruhezeit beim Arbeitslosengeld

Von einer möglichen „Sperrzeit“ beim Arbeitslosengeld zu unterscheiden ist die „Ruhezeit“. Bei dieser kommt es nicht wie bei der Sperrzeit auf die Gründe des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags an. Vielmehr steht der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Fokus. Zu einer sogenannten Ruhezeit kann es kommen, wenn:

  • Das Arbeitsverhältnis kurzfristig endet, also vor Ablauf der Kündigungsfrist
  • Eine Abfindung oder ähnliche Leistung gezahlt wurde

Als Folge der Ruhezeit erhalten Sie nicht unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld, sondern müssen eine gewisse Zeit darauf warten. Sperrzeit und Ruhezeit laufen parallel ab. Wurde gegen Sie also eine Sperrzeit verhängt, bringt die Ruhezeit für Sie während dieser Zeit grundsätzlich keinen weiteren Nachteil.

7. Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

Grundsätzlich kann in jedem Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart werden. Die Chancen auf eine Abfindung sind jedoch grundsätzlich höher, wenn der Arbeitgeber von sich aus einen Aufhebungsvertrag vorschlägt.

Auch im Fall von Krankheit des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber grundsätzlich eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Da dies jedoch nicht immer möglich bzw. an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber häufig vorteilhaft.

Insbesondere besteht bei häufigen Kurzzeiterkrankungen für Arbeitgeber eine besondere Schwierigkeit darin, gerichtsfest die notwendige Prognose über künftige Arbeitsausfälle des Arbeitnehmers zu stellen. Bei solchen Unsicherheiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung auch vor Gericht steigt Ihre Chance auf eine höhere Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.

Unser Abfindungsrechner kann Ihnen einen ersten Eindruck davon vermitteln, wie hoch eine Abfindung in Ihrem Fall ausfallen könnte:

8. Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Aufhebungsvertrag sollte sorgfältig erstellt werden und alle wesentlichen Punkte klar festhalten. Dazu zählen:

  • Beendigung des Anstellungsvertrags: Das genau Datum an dem das Arbeitsverhältnis endet, sowie die Gründe für die Beendigung (z. B. zur Vermeidung einer unvermeidbaren krankheitsbedingten Kündigung).
  • Regelungen zur Zahlung der Vergütung bis zum festgelegten Beendigungsdatum
  • Angaben zu einer möglichen Freistellung des Arbeitnehmers und zum Umgang mit noch ausstehendem Resturlaub
  • Abfindung: Höhe und Auszahlungsmodalitäten sollten ausdrücklich festgelegt werden. Eine „Turboklausel“ kann die Abfindung erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vorzeitig verlässt.
  • Arbeitszeugnis: Vereinbarungen zu dessen Inhalt und Formulierung.

9. Fazit

  • Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, besonders bei Krankheit. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können dabei individuelle Vereinbarungen (etwa zur Freistellung, Arbeitszeugnis, Resturlaub und Vergütungsfortzahlung) getroffen werden. Auch der genaue Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei bestimmt werden – unabhängig von Kündigungsfristen.
  • Ein Aufhebungsvertrag bietet grundsätzlich die Möglichkeit, eine Abfindung zu verhandeln, die finanzielle Sicherheit während der Arbeitslosigkeit bietet. Dies ist besonders bei längerer Krankheit wichtig.
  • Ein Nachteil eines Aufhebungsvertrags kann die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sein. Diese Sperrzeit tritt ein, wenn die Arbeitsagentur den Vertrag als freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wertet.
  • Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Dadurch wird es schwieriger, sich nachträglich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren.