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Abfindungsrechner

Wenn Sie gekündigt wurden oder über einen Aufhebungsvertrag nachdenken, fragen Sie sich, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben. Unsere Abfindungsrechner helfen Ihnen weiter. Wir erläutern außerdem alles, was Sie rund um das Thema Abfindung wissen müssen.

1. Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. In der Regel soll die Abfindung den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen und Ihnen dabei helfen, die finanzielle Belastung zu überbrücken, bis Sie eine neue Stelle gefunden haben.

In den meisten Fällen hängt die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe von Verhandlungen ab. Diese finden oft im Kontext eines Aufhebungsvertrags oder nach einer Kündigung vor Gericht statt. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung bereit, wenn er so die Risiken eines langwierigen Kündigungsprozesses umgehen kann.

2. (Wann) Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie eine Abfindung verhandeln können. Einen echten Anspruch auf die Zahlung haben Sie nur selten:

Verhandlungen nach einer Kündigung

Nach einer Kündigung bietet der Arbeitgeber oft freiwillig eine Abfindung an. Im Gegenzug verzichten Sie auf eine Kündigungsschutzklage. Die Einigung halten Sie in einem sog. Abwicklungsvertrag fest.

Wenn Sie bereits Klage erhoben haben, lassen Sie diese fallen. Vor Gericht kommt dann ein sog. Vergleich zustande. Dies ist sogar der häufigste Weg zu einer Abfindung. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass Sie unbedingt auf der Stelle weiterarbeiten möchten. Andernfalls wird das Unternehmen darauf setzen, dass Sie bereits ein niedriges Abfindungsangebot akzeptieren werden.

Sozialplan

Bei Massenentlassungen in größeren Unternehmen wird häufig zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ein Sozialplan ausgehandelt. Dieser regelt Entschädigungen (Zahlung von Umzugskosten oder Weiterbeschäftigung in einer Transfergesellschaft) und weitere Abfindungen, die den betroffenen Mitarbeitern zustehen. Dadurch haben Sie automatisch Anspruch auf die im Sozialplan festgelegte Abfindung.

Achtung: Sie können auch eine höhere als die im Sozialplan vereinbarte Abfindung verlangen. Das kann etwa Sinn ergeben, wenn Sie besonders guten Kündigungsschutz genießen.

Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG)

Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen, wie z.B. aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann er bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten. Voraussetzung für die Zahlung der Abfindung ist, dass Sie keine Klage gegen die Kündigung erheben.

Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz beträgt diese Abfindung üblicherweise 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese Regelung wird oft genutzt, wenn der Arbeitgeber sicherstellen möchte, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Tipp: Sie sollten dieses Angebot nicht einfach annehmen, sondern prüfen lassen, wie gut Ihr Kündigungsschutz ist und welche finanziellen Möglichkeiten der Arbeitgeber hat. So lässt sich oft eine höhere Abfindung erzielen.

Tarifvertragliche Regelungen

In einigen Branchen sind Abfindungszahlungen bereits im Tarifvertrag festgelegt. Dadurch können Arbeitnehmer nach einer betriebsbedingten Kündigung automatisch und ohne weitere Verhandlungen eine Abfindung erhalten. So kann es etwa für Angestellte im öffentlichen Dienst sein.

Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, profitieren in vielen Fällen von diesen Regelungen.

Aufhebungsvertrag

Anstelle einer Kündigung greifen viele Arbeitgeber zu einem Aufhebungsvertrag. Die Vereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Der Arbeitgeber umgeht damit eine Kündigungsschutzklage, da der Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag freiwillig auf seine Stelle verzichtet.

Im Gegenzug erhalten Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag oft eine Abfindung. In diesem Fall sollten Sie allerdings besonders vorsichtig sein und sich rechtlich beraten lassen, da ein Aufhebungsvertrag auch Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen kann, wie z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

3. Wie viel Abfindung steht mir zu?

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine gängige Faustregel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Diese Formel wird häufig angewendet, sowohl in Verhandlungen als auch im Gesetz, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG.

Rechenbeispiele:

  • Sie verdienen 3.000 € brutto pro Monat und haben fünf Jahre in Ihrem Unternehmen gearbeitet. Die Abfindung würde nach der Faustregel 7.500 € betragen (0,5 x 3.000 € x 5 Jahre).
  • Bei einem Gehalt von 5.000 € und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit läge die Abfindung bei 25.000 €.

Beachten Sie bitte, dass die Faustformel nur eine erste grobe Orientierung bietet. Präzisere Ergebnisse erhalten Sie mit unserem Abfindungsrechner:

Zahlreiche Faktoren können die Höhe der Abfindung beeinflussen:

  • Verhandlungsgeschick: Je besser Ihre Verhandlungsposition, desto mehr können Sie herausholen. Fehler in der Kündigung verbessern Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung erheblich.
  • Dauer des Verfahrens: Je länger ein Kündigungsschutzverfahren dauert, desto eher wird der Arbeitgeber zur Zahlung einer höheren Abfindung bereit sein, um das Verfahren abzuschließen.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Wenn Sie besonderen Kündigungsschutz genießen, wie z.B. als schwerbehinderter Arbeitnehmer, Betriebsratsmitglied oder während der Elternzeit, können Sie in der Regel eine höhere Abfindung aushandeln.

4. Wie wird eine Abfindungszahlung versteuert?

Abfindungen sind steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Sonderregelung, die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG.

Diese sorgt dafür, dass die Steuerlast auf die Abfindung geringer ausfällt, als wenn der gesamte Betrag auf einmal versteuert würde. Die Abfindung wird so behandelt, als wäre sie über fünf Jahre hinweg ausgezahlt worden. Dadurch sinkt der durchschnittliche Steuersatz auf die Abfindung.

Rechenbeispiel für die Fünftelregelung: Sie erhalten eine Abfindung von 50.000 € und Ihr reguläres Einkommen beträgt 40.000 €. Die Steuerlast für 90.000 € Gesamteinkommen wäre deutlich höher, als wenn die Abfindung in Fünftelbeträgen (10.000 € pro Jahr) besteuert würde. Mit der Fünftelregelung wird die Differenz der Steuer für 50.000 € und 40.000 € ermittelt. Das Fünffache dieses Ergebnisses ergibt die Steuer, die Sie am Ende des Jahres auf die Abfindung zahlen müssen.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie die Höhe Ihrer persönlichen Steuerbelastung ermitteln. Geben Sie dazu einfach die Höhe Ihrer Abfindung, das Bruttoeinkommen des Jahres, in dem die Abfindung gezahlt wird und andere steuerliche Besonderheiten (z.B. Kirchensteuer) in den Rechner ein:


Sozialabgaben wie Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung müssen auf Abfindungen in der Regel nicht gezahlt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist endet. In diesem Fall können Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

5. Was kann ich tun, um eine Abfindung zu erhalten?

Um eine Abfindung zu erhalten, sollten Sie aktiv werden und die folgenden Schritte unternehmen:

  • Kündigungsschutzklage erheben: Haben Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Klage ist oft der erste Schritt, um den Arbeitgeber dazu zu bringen, eine Abfindung anzubieten. Natürlich sollten Sie vorher prüfen lassen, ob Sie gute Erfolgschancen haben.
  • Verhandlungsgeschick zeigen: Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann oftmals eine höhere Abfindung erzielen, besonders wenn Fehler in der Kündigung vorliegen.
  • Aufhebungsvertrag prüfen (lassen): Bevor Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen, sollten Sie alle rechtlichen Folgen abwägen. Es kann sinnvoll sein, auf eine höhere Abfindung zu drängen oder Alternativen zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen. Andernfalls bestehen große Risiken für Ihr Arbeitslosengeld.

6. Fazit

  • Eine Abfindung gleicht den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell aus und kann durch Verhandlungen oder im Rahmen eines Sozialplans gewährt werden.
  • Ein Anspruch auf Abfindung besteht meistens nicht automatisch. Üblicherweise müssen Sie die Zahlung einer Abfindung verhandeln oder durch eine Kündigungsschutzklage erzwingen.
  • Die Faustformel für die Höhe der Abfindung lautet 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ihre Verhandlungen können allerdings zu einer deutlich höheren Summe führen.
  • Abfindungen müssen versteuert werden. Dank der Fünftelregelung können Sie steuerliche Vorteile nutzen.
  • Um eine Abfindung zu erhalten, sollten Sie meistens Kündigungsschutzklage erheben und geschickt verhandeln.

7. Was wir für Sie tun können

Wir helfen Arbeitnehmern, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen – auch durch eine optimale steuerrechtliche Gestaltung:

  • Wir prüfen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag und erläutern Ihnen im Erstgespräch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.
  • Wir verhandeln direkt mit Ihrem Arbeitgeber – durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erzielen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
  • Wenn notwendig, vertreten wir Sie vor Gericht und kämpfen für den Erhalt Ihrer Stelle oder eine attraktive Abfindung.