Anwalt für Aufhebungsvertrag in Köln
Die Rechtsanwälte der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner beraten in Köln ausschließlich Arbeitnehmer bei der Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Dabei geht es aus Sicht des Arbeitnehmers vor allem um folgende Punkte:
- Zahlung einer gerechten Abfindung durch den Arbeitgeber
- qualifiziertes Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Gesamtnote
- baldige Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung
- Vereinbarung einer „Turboklausel“ bzw. „Sprinterprämie“
- Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
- Vermeidung einer Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld
Eine ungünstige Vertragsgestaltung kann Sie eine Menge Geld kosten. Daher sollten Sie nicht überhastet unterschreiben, sondern den Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf von uns prüfen lassen.
Nicht nur dank unserer besonderen Spezialisierung, der Erfahrung aus tausenden arbeitsrechtlichen Verfahren und regelmäßigen Fortbildungen erreichen wir für Sie maßgeschneiderte Ergebnisse in Ihrem Sinne. Wir kennen darüber hinaus sowohl die größten Arbeitgeber im Großraum Köln und können deren Verhalten einschätzen.
Es ist unser täglicher Anspruch, die bestmöglichen Aufhebungsverträge für unsere Mandanten zu verhandeln.
Viele Arbeitgeber scheuen Risiko und Aufwand eines Kündigungsschutzverfahrens und möchten auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Daher sollte Sie sich nicht sofort an den üblichen Sätzen für eine Abfindung orientieren, sondern prüfen lassen, wie stark Ihr Kündigungsschutz ist und welche finanziellen Risiken der Arbeitgeber hat.
Auf dieser Grundlage erzielen wir regelmäßig besonders hohe Abfindungen für unsere Mandanten.
Sie bekommen immer kurzfristig einen Termin – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erläutern wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. Bei uns ist der Mandant niemals eine reine Verfahrensnummer. Wir bündeln all unsere Erfahrung und Leidenschaft, um aus der wohl schwierigsten Situation im Arbeitsleben das individuell beste Ergebnis zu gestalten.
Rechtswalt Tim Fink hat bei der IG Metall eine Rechtsabteilung für das gesamte Sozial- und Arbeitsrecht geleitet und war jahrelang als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht engagiert. Als Gründer und Partner der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner setzt er sich jetzt mit seinem Team für die Rechte von Arbeitnehmern ein. Die Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen gehört dabei zu den Hauptschwerpunkten seiner anwaltlichen Arbeit.