Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht
Prozesskostenhilfe kann den Zugang zum Arbeitsrecht auch für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ermöglichen. Der Staat übernimmt dabei z.B. bei einer Kündigungsschutzklage unter bestimmten Voraussetzungen die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – ganz oder teilweise.