Nachteilsausgleich bei Abweichung vom Interessenausgleich
Weicht der Arbeitgeber vom Interessenausgleich ab, muss er daraus folgende Nachteile finanziell ausgleichen.
Weicht der Arbeitgeber vom Interessenausgleich ab, muss er daraus folgende Nachteile finanziell ausgleichen.
Wir erklären Ihnen, wann Sie Videoüberwachung am Arbeitsplatz hinnehmen müssen und wann diese nicht zulässig ist. Der Betriebsrat hat bei der Videoüberwachung ebenfalls mitzureden. Auch darauf gehen wir ein.