Krank nach Kündigung – wer zahlt jetzt den Lohn?
Arbeitnehmer müssen eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit spätestens ab dem vierten Tag der Erkrankung mittels einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Diesem Attest kommt ein hoher Beweiswert für das tatsächliche Vorliegen einer Erkrankung zu. Allerdings existieren gerade im Falle der Krankheit nach einer Kündigung einige Besonderheiten, die Arbeitnehmer kennen sollten.