Auszahlen und Abfeiern von Resturlaub bei (fristloser) Kündigung
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer mindestens 20 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zur Verfügung. Im Arbeitsvertrag lassen sich jedoch höhere Werte vereinbaren, sodass der Durchschnitt bei etwa 28 Urlaubstagen liegt. Aber wie sieht es nach einer Kündigung mit den verbleibenden Urlaubstagen aus? Kann man den verbleibenden Urlaub beanspruchen und welche Alternativen bestehen?