Abmahnung und (fristlose) Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Wenn ein Arbeitnehmer in einem schwerwiegenden Fall die Arbeit verweigert, kann dies zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Die Grenzen, wann eine Arbeitsverweigerung als geringfügig bzw. schwerwiegend angesehen wird, sind jedoch mitunter schwer zu erfassen. Es ist daher sinnvoll, sich genauer mit dem möglichen Fehlverhalten auseinanderzusetzen. Mitunter lässt sich auf diese Weise die Unwirksamkeit der Abmahnung oder Kündigung darlegen.