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Rechtsanwalt Tim Fink

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Rechtsanwalt Jöran Bertmann

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Rechtsanwalt Christopher Henkelmann

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Unsere Kanzlei


Rechtsanwalt Tim Fink berät in seiner Kanzlei in Bremen Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen zentralen Fragen des Arbeitsrechts. Er gehört der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und dem Ausschuss für Arbeitsrecht und Mitbestimmung an und ist darüber hinaus als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Bremen tätig. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Fink & Partner gehören unter anderem folgende Bereiche des Arbeitsrechts:

Bekannt aus der Presse

Kündigung und Kündigungsschutz

Kündigungen können ordentlich, unter Einhaltung einer gesetzlichen oder vertraglichen Frist, oder aber außerordentlich und fristlos erfolgen. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter und ist der von der Kündigung Betroffene schon mehr als sechs Monate lang dort angestellt, so ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu beachten.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir für Sie, ob diese wirksam ist. Wir erläutern Ihnen, in welchen Fällen des Kündigungsschutzgesetz zu beachten ist und wann eine ordentliche betriebs,- personen- oder verhaltensbedingte Kündigung möglich ist.

Auch für den Sonderfall der fristlosen außerordentlichen Kündigung wissen wir Rat: Wir erklären Ihnen im Detail, an welche Voraussetzungen Sie gebunden ist und ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund vorliegen kann, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Wir erläutern Ihnen außerdem, was hinter so genannten Änderungskündigungen steckt und was bei diesen zu beachten ist. Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag an. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn dieser enthält dann meist deutlich ungünstigerer Konditionen für den Arbeitnehmer. Manchmal kann eine Kündigungsschutzklage deshalb sinnvoller sein als die Unterschrift unter den neuen Vertrag. Wir prüfen, was in Ihrem Fall der beste Weg ist.

Arbeitnehmern helfen wir bei der Kündigungsschutzklage und achten darauf, dass die hierfür geltende 3-Wochen-Frist nicht verpasst wird. Wir prüfen unter anderem, ob vor der Kündigung eine Abmahnung nötig war, ob diese wirksam erfolgt ist und ob überhaupt ein Kündigungsgrund vorlag. Die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen sich bei Kündigungsschutzklagen nach Ihrem monatlichen Bruttogehalt. Oft können wir vor Gericht aber auch auf einen Vergleich hinwirken, der beide Seiten zufriedenstellt.

Wir haben den Anspruch, die erfolgreichsten Kündigungsschutzverfahren und Sozialplanverhandlungen im Raum Bremen zu führen.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Vielfach werden Arbeitsverhältnisse statt durch Kündigung durch einen so genannten Aufhebungsvertrag beendet. Wir beraten Sie darüber, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber hierbei beachten müssen.

Aufhebungsverträge enthalten zumeist Regelungen darüber,

  • wann das Arbeitsverhältnis endet,
  • ob und wann der Mitarbeiter freigestellt wird,
  • was mit bereits geleisteten Überstunden und mit eventuellem Resturlaub passiert und
  • welchen Inhalt das Arbeitszeugnis haben soll.

Einen Kernpunkt bildet oft eine so genannte Abfindungsregelung. Arbeitgeber haben durch solche Verträge die Möglichkeit, sich von Arbeitnehmern zu trennen, die schwer kündbar sind. Für Arbeitnehmer können darin geregelte Abfindungen finanziell attraktiv sein.

Arbeitnehmer sollten jedoch vor der Unterzeichnung unbedingt anwaltlichen Rat einholen, da Aufhebungsverträge auch Gefahren bergen. Dazu gehören zum Beispiel drohende Sperren beim Arbeitslosengeld: Dieses kann dem Betroffenen bis zu zwölf Wochen lang versagt werden, sodass sich durch die Sperre die Dauer des Anspruchs auf ALG insgesamt verkürzt!

Arbeitsvertrag

Im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen beraten wir unsere Mandanten über deren Zustandekommen und Ausgestaltung.

Arbeitsverträge können zwischen den Parteien im Einzelfall individuell ausgehandelt werden. Sie dürfen aber nicht gegen Gesetze zum Schutz des Arbeitnehmers oder gegen geltendes Tarifrecht verstoßen.

In einen Arbeitsvertrag gehören in der Regel unter anderem:

  • eine Stellenbezeichnung
  • eine Tätigkeitsbeschreibung
  • die Angabe des Tätigkeitsorts
  • die Angabe der Arbeitszeiten
  • eine Überstundenregelung
  • Angaben zum Gehalt und eventuellen Sonderzahlungen
  • Urlaubsregelungen

ggf. auch Angaben zu Befristungen und Kündigungsfristen

Vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollten Sie die darin enthaltenen Klauseln von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Bei bestehenden Verträgen beraten wir Sie über deren Auslegung. Dazu können wir auf langjährige Erfahrung und umfangreiches Spezialwissen im Arbeitsrecht zurückgreifen.

Betriebsrat

Betriebsräten stehen wir ebenfalls beratend zur Seite. Ob es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Informations- oder Beratungsanspruch, die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen oder um das Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht geht. Wir setzen Ihre Rechte durch – auch im einstweiligen Rechtsschutz. Darüber hinaus bieten wir auch spezielle Schulungen für Betriebsräte an.

Wir vertreten und beraten Betriebsräte außerdem auch umfassend in Fragen des Interessenausgleichs und bei Sozialplanverhandlungen.

Gut zu wissen: Nach dem BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats zu tragen. Dazu gehören auch die Anwaltskosten für die außergerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Fink kann auf langjährige Erfahrung aus seiner Tätigkeit für die weltgrößte organisierte Arbeitnehmervertretung – die Industriegewerkschaft Metall – zurückblicken. Er leitete bei der IG Metall unter anderem eine Abteilung für das gesamte Arbeits- und Sozialrecht.