Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt
Tim Fink
Rechtsanwältin
Aljona Fink
Rechtsanwalt
Christopher Henkelmann
Unsere Kanzlei
Rechtswalt Fink ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, gehört dem Ausschuss für Arbeitsrecht und Mitbestimmung an und ist ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Er kann auf mehr als 10 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht zurückblicken. Die Kanzlei Fink & Partner berät in Hamburg ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte kompetent, engagiert und professionell zu:
sowie in allen anderen arbeitsrechtlichen Sachverhalten.
Bekannt aus der Presse
Kündigung und Kündigungsschutz
Rechtsanwalt Fink berät unter anderem darüber, welche Kündigungsgründe es nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt und was die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen oder ordentlichen Kündigung (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) sind.
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall das KSchG Anwendung findet. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob
- Ihr Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und
- Ihr Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate besteht.
Wir begutachten, ob es bei Ihrer Kündigung formelle Fehler oder Fehler bei der Sozialauswahl gab. Wir stellen außerdem fest, ob eine vorherige Abmahnung oder Abstimmung mit dem Betriebsrat versäumt wurde und prüfen, welche Art von Kündigungsgrund erforderlich war und ob ein solcher vorlag.
Auch zum Thema Sonderkündigungsschutz bestimmter Personengruppen (z.B. Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte) wissen wir Rat.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt gekündigt und gleichzeitig einen neuen Vertrag angeboten? Dieser enthält dann meist veränderte, für Sie ungünstigere Konditionen. Wir beraten Sie darüber, wie Sie auf eine solche so genannte Änderungskündigung reagieren sollten. Hier ist im Einzelfall abzuwägen, ob Sie den neuen Vertrag unterscheiben oder besser eine Kündigungsschutzklage erheben sollten.
Bei Kündigungsschutzklagen vertreten wir Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in Hamburg und achten auf die Einhaltung der Klagefrist von drei Wochen.
Für Arbeitnehmer können wir vielfach auch Vergleiche erzielen, durch die langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und hohe Abfindungen erzielt werden.
Abmahnung
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von Mitarbeitern (zum Beispiel Unpünktlichkeit, Nichterscheinen zur Arbeit, sonstiges Fehlverhalten) und droht für den Wiederholungsfall Konsequenzen an. Im Verhältnis zur Kündigung ist die Abmahnung das mildere Mittel und in vielen Fällen deren Voraussetzung.
In diesem Zusammenhang prüfen wir nicht nur, ob die Abmahnungen wirksam ergangen ist. Wir helfen Ihnen auch dabei, die Entfernung einer Abmahnung aus Ihrer Personalakte durchzusetzen. Wir beraten Arbeitnehmer außerdem darüber, ob sie eine Gegendarstellung zur Personalakte geben sollten und welchen Inhalt diese haben sollte.
Abfindung
Nicht jede Kündigung hat automatisch eine Abfindung zur Folge. Was viele nicht wissen: In den meisten Fällen ist diese für den Arbeitgeber freiwillig. Wir beraten Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Abfindung entstehen kann – sei es nach dem Kündigungsschutzgesetz, durch Arbeits- oder Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen Sozialplan oder einen Aufhebungsvertrag. In Kündigungsschutzprozessen wirken wir auch auf Abfindungsregelungen im Rahmen gerichtlicher Vergleiche hin.
Wir beraten Arbeitnehmer ferner, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung angeboten wird. Arbeitgeber ziehen diesen oft einer Kündigung vor. In solchen Fällen können Probleme bei der Sozialversicherung und eine Sperre des Arbeitslosengeldes drohen. Auch die Besteuerung ihrer Abfindung müssen Arbeitnehmer im Auge behalten.
Wir finden für Sie eine steueroptimale Lösung und sagen Ihnen, wie viel im Endeffekt von der zugesagten Summe übrigbleibt.
Arbeitszeugnis
Auch in allen Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis wissen wir Rat. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und sagen Ihnen, welche Formanforderungen und Standards dabei einzuhalten sind, was das Zeugnis enthalten sollte und welche Formulierungen unzulässig sind. Wir kennen die gängige Zeugnissprache/Zeugniscodes und wissen, welche Floskel für welche Note steht. Dabei achten wir nicht nur auf die korrekte Beurteilung der Arbeitsleistung, sondern auch auf die Bewertung der Leistungsbereitschaft und des Sozialverhaltens von Arbeitnehmern.
Wir erläutern Ihnen genau, was das einfache vom qualifizierten Zeugnis unterscheidet und wann im laufenden Arbeitsverhältnis ein Zwischenzeugnis beansprucht werden kann.
Als im Arbeitsrecht erfahrene Anwälte helfen wir Arbeitnehmern in Hamburg bei der Klage auf Zeugniserteilung oder -berichtigung bei unzulässigen Inhalten oder ungerechtfertigt schlechter Bewertung.
Tarifrecht/kollektives Arbeitsrecht
Betriebsräte beraten, vertreten und schulen wir in allen für diese relevanten Fragen:
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht
- Informations- und Beratungsanspruch
- Fragen der Anhörung vor Kündigungen
- Sozialplanverhandlungen.
Rechtsanwalt Fink war lange Zeit für die IG-Metall tätig, unter anderem als Leiter einer Abteilung für das gesamte Arbeits- und Sozialrecht. Er kennt sich genauestens in allen Themengebieten aus, mit denen sich Arbeitnehmervertretungen in ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sehen.
Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat übrigens der Arbeitgeber zu übernehmen. Dies folgt aus dem BetrVG, nachdem die Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats vom Arbeitgeber getragen werden.